Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 13 A 4354/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Telekommunikationsrechtliche Voraussetzungen der Genehmigung sog. EBC-Entgelte; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 30.08.2001 - 1 K 8253/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 13 A 4354/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01
Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 13 A 4354/01
Die Anordnung der Zusammenschaltung und Entgeltfestsetzung vom 8. September 2000 konnte ihre regelnde Wirkung auf Grund des Aussetzungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts und der Bestätigung dessen durch den Senat mit Beschluss vom 3. Mai 2001 - 13 B 69/01 - nie entfalten und ist auch deshalb nie befolgt worden; eine tatsächliche Zusammenschaltung auf der Grundlage der Anordnung vom 8. September 2000 ist in der zu betrachtenden Zwischenzeit nicht erfolgt und kann im Nachhinein auch nicht mehr erfolgen.Die Beklagte hat nach der Entscheidung des Senats vom 3. Mai 2001 - 13 B 69/01 - keine Zusammenschaltungsanordnungen mit gleichzeitiger Entgeltregelung mehr getroffen; vielmehr praktiziert sie die Festsetzung der Entgelte entsprechend den Ausführungen des Senats, wie ihre Entgeltentscheidung im Bescheid vom 12. Oktober 2001 und die Zusammenschaltungsanordnung betreffend die Klägerin und die Beigeladene vom 13. November 2001 zeigen und sie im Verfahren 13 B 2175/02 mit Schriftsatz vom 11. November 2002 bestätigt hat.
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 13 A 4354/01
vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. August 1985 - 8 B 128.84 -, BVerwGE 72, 93, zum Fehlen des Rechtsschutzinteresses für die Revisionszulassungsbeschwerde bei Erledigung in der Hauptsache. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 13 B 2175/02
Anordnung der Regulierungsbehörde zur Zusammenschaltung von Netzen gegen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 13 A 4354/01
Die Beklagte hat nach der Entscheidung des Senats vom 3. Mai 2001 - 13 B 69/01 - keine Zusammenschaltungsanordnungen mit gleichzeitiger Entgeltregelung mehr getroffen; vielmehr praktiziert sie die Festsetzung der Entgelte entsprechend den Ausführungen des Senats, wie ihre Entgeltentscheidung im Bescheid vom 12. Oktober 2001 und die Zusammenschaltungsanordnung betreffend die Klägerin und die Beigeladene vom 13. November 2001 zeigen und sie im Verfahren 13 B 2175/02 mit Schriftsatz vom 11. November 2002 bestätigt hat.